Recht / Ratgeber Recht

Unsere Rechtskommentare sind als Kompass gedacht, um Investoren einen
ersten Einblick zu vermitteln. Sie basieren auf den Gesetzen des Iraks,
Informationen der Weltbank sowie der Regierungen des Iraks, der
Bundesrepublik Deutschland, Großbritanniens und der USA
1. Das irakische Rechtssystem: Geschichte und Gegenwart
2. Völkerrechtliche Verträge
3. Deutsch-irakischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag
1. Das irakische Rechtssystem: Geschichte und Gegenwart
Von den Sumerern bis Alexander dem Großen: Das Land zwischen Euphrat und Tigris besitzt die wohl älteste Rechtsgeschichte der Welt. Der Codex Hammurabi, eine Rechtssammlung des Königs Hammurabi von Babylon aus dem 18. Jahrhundert vor Christus, zählt zu den ältesten Gesetzessammlungen der Welt. Aufzeichnungen, die den Irak als Zentrum der islamischen Rechtsprechung zeigen, gehen zurück bis ins Mittelalter. Das heutige Recht kann als Synthese traditioneller Werte und moderner juristischer Instrumente angesehen werden.
Ratgeber Wirtschaftsrecht IrakTeil 2: Gesellschaftsrecht und Unternehmensformen Teil 3: Investitionsgesetz Teil 4: Investitionsgesetz der Föderalen Region Kurdistan-Irak Teil 5: Steuerrecht Nützliche Links
So enthält beispielsweise das irakische Zivilrecht von 1953 Bestandteile des alten Handelsrechts und ist zugleich eine Mischung islamischer und europäischer Rechtskonzepte. Seine Gestaltung ähnelt dem anderer Staaten im Nahen und Mittleren Osten, insbesondere Syriens, Algeriens, Libyens, Kuwaits und Katars. Zurückzuführen ist dies auf gemeinsame Wurzeln im ägyptischen Recht, das wesentlich geprägt wurde durch die französische und englische Herrschaft während des ausgehenden achtzehnten und des neunzehnten Jahrhunderts. Bis zum zweiten Golfkrieg 1990/91 verfügte der Irak über ein effektives Rechtssystem. Danach stieg die Dauer der Gerichtsverfahren an, die Regierung mischte sich immer häufiger in die Rechtsprechung ein, und nationale wie internationale Geschäftsleute hatten es zunehmend schwer, ihre Rechte durchzusetzen.
Die Invasion unter Führung der US-Amerikaner und die in Folge installierte Übergangsverwaltung der militärischen Besatzer brachte auch eine Umwälzung des Rechtssystems mit sich. Die Rechtsinstrumente der provisorischen Regierung waren "Regulations", "Orders", "Memoranda" und "Public Notices". Erst mit ausdrücklicher Außerkraftsetzung durch ein Gesetz verlieren diese Instrumente ihre Rechtswirkung. So ersetzt beispielsweise das irakische Investitionsgesetz die Order No. 39 der provisorischen Regierung.
Voraussetzung für die Normalisierung der irakischen Wirtschaft ist die Verbesserung der Sicherheitslage. Unternehmer sollten daher auch die Möglichkeit einer Firmengründung in der Föderalen Region Kurdistan-Irak im Norden des Landes prüfen, die im Vergleich zu anderen Gebieten als stabil bezeichnet werden kann. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Investoren bei der Überwindung von Hürden helfen – rechtlichen wie bürokratischen. Mit Blick auf die Praxis werden die wichtigsten Gesetze und Rahmenbedingungen für eine Firmengründung im Irak dargestellt. Eine Liste mit nützlichen Links findet sich am Ende dieses Ratgebers.
Bitte beachten Sie, dass die hier gegebenen Informationen nicht auf Besonderheiten des Einzelfalles eingehen können. Jedes Geschäft hat seine spezifischen Merkmale. So gelten für den Verkauf von Werkzeugmaschinen andere Verwaltungsabläufe als für den Betrieb eines Hotels. In jedem Fall sollte vor den ersten konkreten Schritten ein Anwalt zurate gezogen werden. Diese Informationen wurden mit größtmöglicher Sorgfalt zusammengestellt. Dennoch kann keine Gewähr für die Fehlerfreiheit und Genauigkeit der enthaltenen Informationen übernommen werden. Jegliche Haftung für Schäden, die direkt oder indirekt aus der Nutzung dieser Informationen entstehen, wird ausgeschlossen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit beruhen.
2. Völkerrechtliche Verträge
Der Irak ist Signatarstaat einiger internationaler Organisationen und Vereinbarungen, die im Zusammenhang mit internationalem Investment zu nennen sind:
- Internationaler Währungsfonds (IWF)
- UN-Kaufrecht (CISG)
- Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO)
- Internationale Organisation für Normung (ISO)
- Ständiger Schiedshof Den Haag (PCA)
- Weltzollorganisation (WZO)
- Gruppe 77 (lose Vereinigung von Entwicklungsländern, gegründet 1964 im Rahmen der ersten Welthandelskonferenz)
3. Deutsch-irakischer Investitionsförderungs- und -schutzvertrag
Am 23. Juli 2008 haben der damalige Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Michael Glos, und sein irakischer Kollege, Industrieminister Fawzi al-Hariri, den bilateralen Investitionsförderungs- und -schutzvertrag paraphiert. Die Ratifizierung ist in nächster Zukunft zu erwarten (siehe dazu auch Pressemitteilung des Bundeswirtschaftsministeriums).
Ein Investitionsförderungs- und -schutzvertrag ist grundsätzliche Voraussetzung für die Gewährung von Bundesgarantien für eine Direktinvestition im Ausland. Er dient der Abschirmung gegen politische Risiken bei langfristigen investiven Engagements. Diese Risikoabschirmung umfasst insbesondere Inländerbehandlung und Meistbegünstigung, einen effektiven Eigentumsschutz, freien Transfer von Kapital und Erträgen sowie den Zugang zur internationalen Schiedsgerichtsbarkeit. Durch die Inländergleichbehandlung soll die Gleichstellung von ausländischen Investoren mit nationalen Investoren gewährleistet werden. Mit der Meistbegünstigung verpflichten sich die Vertragsstaaten, Investoren des Partnerstaates nicht weniger günstig zu behandeln als Investoren eines dritten Staates. Der effektive Eigentumsschutz umfasst vor allem die Absicherung gegen Enteignung. Das Recht gegen Enteignung wird durch die irakische Verfassung und das irakische Investitionsgesetz nur unzureichend durch eine Standardklausel gewährleistet.
Fotos: Mansell (Time Life Pictures/ Getty Images)











