Firmenregistrierung im Irak: So wird's gemacht
01.11.2010  | Protokoll: Lilli Oberndorfer   

Arbeit & Bildung / Ratgeber Arbeitsrecht
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Kontakte knüpfen, Vertrauen aufbauen, Geschäfte anbahnen: Mit einer eigenen Vertretung vor Ort wird vieles leichter. Der deutsch-irakische Geschäftsmann Maher Zellner erklärt in wenigen Schritten den Weg in den Irak


Wie viele deutsche Firmen eine Vertretung im Irak registriert haben oder Joint-Ventures mit irakischen Firmen eingegangen sind, ist nicht bekannt. Von offizieller Seite werden keine konkreten Zahlen genannt. Es ist aber kein Geheimnis, dass deutsche Firmen im Irak unterrepräsentiert sind. Chinesische, iranische, türkische und seit kurzem auch französische Firmen sind wesentlich stärker vertreten. Firmen, die noch nicht in im Irak registriert sind und dort an Ausschreibungen teil nehmen wollen, verlieren wertvolle Zeit. Denn nach dem Gesetz brauchen ausländische Unternehmen eine Registrierung im Irak oder sie geben durch ein Joint-Venture mit einer irakischen Firma ihr Gebot ab.

Zur PersonMaher Zellner ist Berater und Vermittler für die Bagdader Firma Mesopotamia for Contracting and General Trading. Sie unterstützt deutsche Firmen bei der Geschäftsanbahnung im Irak und bietet weitere Dienstleistungen, unter anderem in den Bereichen Sicherheit, Messepräsentation, Administratives und Bauprojektabwicklung.
Maher Zellner, der 1979 in Bagdad geboren wurde, studierte Maschinenbau an der Universität Bagdad, bevor er im Jahr 2000 nach Deutschland kam. Zellner wohnt mit seiner deutschen Frau und seinem Sohn in München. Neben der deutschen besitzt er auch die irakische Staatsangehörigkeit.

Wer im Irak aktiv werden möchte, hat zwei Möglichkeiten. Nummer eins: die Eröffnung eines Büros (deutsche Repräsentanz). Nummer zwei: Eintragung einer Firma nach irakischem Recht.

Einfacher ist zweifelsohne die erste Variante: die Eröffnung einer deutschen Repräsentanz. Es ist zu beachten, dass Repräsentanzen keine eigene Rechtspersönlichkeit besitzen. Durch solche Auslandsbüros können deutsche Firmen beispielsweise Marktstudien anfertigen lassen, oder Kontakte zu den Behörden und möglichen Kunden pflegen, oder ihre Produkte präsentieren und somit Geschäfte einleiten, oder sie können Verträge vermitteln. Doch dürfen Repräsentanzen selbst keine Verträge abschließen, also keine Aktivitäten entfalten, die rechtliche Verbindlichkeiten nach sich ziehen oder Gewinne einbringen (siehe Punkt 7 des Dokuments zum Download).

Repräsentanzen sind somit in ihrer Geschäftstätigkeit eingeschränkt. Wenn das Unternehmen bereits eine konkrete Partnerschaft mit irakischen Staatsbetrieben oder der Privatwirtschaft in Aussicht hat, kann es eine voll geschäftsfähige Niederlassung gründen. Dazu muss man die schriftliche Erklärung des Geschäftspartners einreichen. Hat der deutsche Unternehmer dies nicht, ist zunächst nur die Registrierung als Vertretungsbüro möglich. Sobald aber eine Geschäftsbeziehung zu irakischen Partnern besteht und dies dokumentiert vorliegt, kann die Firma die Umschreibung zur voll geschäftsfähigen Niederlassung beantragen. Damit will die irakische Regierung garantieren, dass auch irakische Unternehmer am Aufschwung teilhaben und die Arbeitslosigkeit sinkt. Daher müssen bei sämtlichen Projekten ausländischer Firmen im Irak per Gesetz mindestens 50 Prozent Iraker beschäftigt werden. Die zwei Möglichkeiten in der Übersicht:

Sechs Schritte zur Repräsentanz im Irak

Zuständig für die Eintragung ist das Amt für Firmenregistrierung, Abteilung für ausländische Firmen im Handelsministerium in Bagdad. Es gilt folgende Vorgehensweise zu beachten:

1. Zunächst muss die deutsche Firma alle notwendigen Dokumente, wie den deutschen Handelsregisterauszug und die Jahresabschlussbilanz (siehe „Erforderliche Dokumente“ - Dokumente zum Download) beglaubigen und von einem vereidigten Übersetzer ins Arabische übersetzen lassen. Die Beglaubigung ist, wie bei solchen Verfahren üblich, vom Bundesverwaltungsamt Köln, das in Deutschland im Auftrag des Auswärtigen Amtes Dokumente beglaubigt, und von der irakischen Botschaft auszufertigen. (Da der Irak kein Mitgliedstaat des Haager Übereinkommens von 1961 ist, werden Apostillen nicht anerkannt.) Allein dieser Schritt kann einige tausend Euro kosten.

2. Die Niederlassung braucht auch eine Adresse im Irak. Ein Einwohnermeldewesen deutscher Prägung existiert derzeit noch nicht im Irak. Deshalb genügt ein schriftlicher Mietvertrag. Die Richtigkeit der angegebenen Adresse wird dann von einem staatlichen Außendienstmitarbeiter in Augenschein genommen und protokolliert.

3. Die deutsche Firma bestimmt einen Ansprechpartner. Dieser muss zwar kein Iraker sein, aber seinen ständigen Wohnort im Irak haben, also dort gemeldet sein. Er benötigt natürlich eine Vollmacht, in der seine Befugnisse aufgelistet sind (Vorgefertigte Vollmacht auf Arabisch: siehe Dokument zum Download).

4. Einige Formulare müssen ausgefüllt und eine geringe Gebühr fort die Registrierung bezahlt werden. Sollen die Befugnisse der Repräsentanz dann erweitert werden und eine geschäftsfähige Vertretung oder eigenständige Firma errichtet werden, ist Folgendes zu beachten:

Den vollständigen Katalog für die Eintragung finden Sie hier:Erforderliche Dokumente für die Firmenregistrierung (deutsche Übersetzung)Erforderliche Dokumente für die Firmenregistrierung und Muster einer Vollmacht (arabisches Original)Mehr zum Thema auf WPI: Gesellschaftsrecht im Ratgeber Wirtschaftsrecht

5. Für die praktische Abwicklung der Firmenregistrierung muss das Unternehmen einen Vertreter beauftragen. Dieser muss ein bei der irakischen Anwaltskammer registrierter und beeidigter Anwalt sein. Er benötigt wie der künftige Geschäftsführer der Niederlassung eine Vollmacht für die Registrierung. Wenn alle Dokumente vorhanden sind und es eine normale, unkompliziert Registrierung ist, beträgt das Anwaltshonorar in der Regel zwischen 2000 und 2500 US-Dollar.

6. Zusätzlich zum Anwalt benötigt man einen irakischen Steuerberater. Dieser prüft nun die aus Deutschland vorgelegte und übersetzte Jahresabschlussbilanz sowie die Monatsbilanzen der irakischen Dependance.

Der Anwalt reicht alle erforderlichen Dokumente beim Handelsministerium ein. Alles in allem dauert eine Registrierung mindestens drei bis vier Wochen. Schneller geht es einfach nicht. Wer behauptet, er könne das in wenigen Tagen bewerkstelligen, handelt unprofessionell. Solche Aussagen sind im besten Fall unqualifiziert, im schlechtesten Fall eine Masche von Betrügern. Generell gilt: Wer ein Angebot aus dem Irak, auch von einer seriös wirkenden Absender erhält, sollte es immer von Sachkundigen prüfen lassen, am besten von Leuten, die vor Ort tätig sind.

Anmerkung: Ärger erspart man sich auch, wenn man bei der Firmenregistrierung vorsichtig ist. Die irakischen Beamten errichten gern künstliche Hürden. So werden beispielsweise oft zusätzliche Beglaubigungen anderer Behörden gefordert, wie etwa des irakischen Außenministeriums. Das Handelsministerium, das offiziell für Firmenregistrierungen zuständig ist, verlangt dies jedoch überhaupt nicht. Gegen ein Bestechungsgeld verzichten dann einige Beamte mit großzügiger Geste auf diese in Wirklichkeit nicht erforderlichen Beglaubigungen. Vor solcherart Willkür schützt vor allem Sachkunde.

Sechs Schritte zur Neugründung einer irakischen Firma

Die Neugründung einer Firma nach irakischem Recht, ist naturgemäß komplizierter. Deshalb wollen wir hier nur die groben Schritte aufzeigen. Es hat große Vorteile, eine irakische Tochterfirma zu haben: Importiert eine irakische Firma beispielsweise Baumaterial für ein Projekt mit dem Staat – und das betrifft ja grob geschätzt 90% aller Projekte – ist die Einfuhr der Güter, auf die normalerweise 5 % Zoll erhoben werden, zollfrei.

1. Der Unternehmer wählt die Rechtsform seiner zu gründenden Firma. Die rechtlichen Rahmenbedingungen im irakischen Wirtschaftsleben erlauben den Firmen, sich unter anderem als Limited Liability Company, LLC, (vergleichbar mit der deutschen GmbH) zu organisieren oder auch als Joint Stock Company, JSC, - als kleine Aktiengesellschaft. Dominierend sind in im Irak die Gesellschaften mit beschränkter Haftung, weshalb diese Rechtsform im Fokus aller weiteren Betrachtungen steht.

2. Der Unternehmer benötigt für die Errichtung einen zugelassenen Anwalt und einen Steuerberater.

3. Der nächste Schritt - und zugleich der zeitaufwendigste - bei einer Neugründung ist die Namensfindung und Registrierung bei der örtlichen Handelskammer. Der Firmenname muss unbedingt in der amtlichen Landessprache sein und darf keine Übersetzung ausländischer Namen sein, wie zum Beispiel arabisch „Munich“ für die deutsche Stadt München. Dann wird geprüft, ob eine andere Firma bereits den Namen trägt. Dazu werden die Handelskammervereinigung in Bagdad und die Handelskammern aller Provinzen angeschrieben. Die Bürokratie ist an dieser Stelle schwerfällig. Das Verfahren ist etwas umständlich und kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

4. Nachdem die Handelskammervereinigung einen Firmennamen akzeptiert hat, benötigt man von der Finanzbehörde eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, besser gesagt eine Steuerschuldenfreiheitsbescheinigung.

5. Als nächsten Schritt muss das Grundkapital bei der Bank hinterlegt werden. Nachdem erst kürzlich das vorzuweisende Mindestkapital verdoppelt wurde, sind nun zur Gründung einer Limited-Gesellschaft mindestens zwei Millionen Irakische Dinar (das sind ca. 1250 Euro) an Haftungsmasse nachzuweisen.

6. Die Bescheinigung darüber gibt der Anwalt zusammen mit den anderen Dokumenten, wie zum Beispiel die Vollmacht des Anwalts, beim Handelsministerium in der Abteilung für die Registrierung irakischer Firmen ab. Alles in allem kann die Prozedur sechs Wochen oder länger dauern, vier Wochen sind das Minimum.

 

Juristische Beratung: Christian Engel

 

Foto: KARIM SAHIB (AFP/Getty Images)