Ein- und Ausreisebestimmungen
14.04.2009  | Carsten Jasner   

Reise & Transport / Ein- und Ausreise
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1. Einreise deutscher Staatsbürger in den Irak
2. Ausreise irakischer Staatsbürger nach Deutschland

 

1. Einreise deutscher Staatsbürger in den IrakDas Auswärtige Amt warnt vor Reisen in den Irak und rät deutschen Staatsangehörigen, das Land zu verlassen. Immer noch kämen vor allem in Bagdad und nördlich davon jeden Monat mehrere Hundert Menschen um. Eingeschränkt wird diese Warnung für die nördlichen Provinzen in der Föderalen Region Kurdistan-Irak mit den Städten Arbil, Sulaymaniya und Dahuk. Hier sei es vergleichsweise ruhig, doch müsse man auch in dieser Region mit Terroranschlägen und Entführungen rechnen.

Wer geschäftlich nach Bagdad reisen will, sollte dies „auf der Basis eines professionellen Sicherheitskonzepts“ tun, empfiehlt das Amt. Schon die Fahrt vom Flughafen in die gesicherte Internationale oder Grüne Zone gilt als gefährlich. Die meisten Reisenden aus westlichen Ländern bewegen sich in gepanzerten Fahrzeugen in Konvois, bewacht durch professionelle, bewaffnete Sicherheitsmannschaften.

Das Auswärtige Amt empfiehlt, sich bei der Planung der Reise an die deutsche Botschaft in Bagdad zu wenden, die weitere Sicherheitshinweise geben kann. Ein Visum für den Irak bekommt man in der irakischen Botschaft in Berlin.

Erleichterte Visa-Erteilung seit Juli 2009

Die deutsche Botschaft in Bagdad hat Mitte Juli 2009 bekannt gegeben, dass das Nationale Investitionsgremium des Ministerrates in einem Rundschreiben seine Bereitschaft erklärt hat, die Erstellung von Visa für den Irak für ausländische Geschäftsleute und Investoren zu erleichtern. Dies gilt für Antragssteller, die Reise nutzen wollen, um sich über die Investitionsmöglichkeiten im Irak zu informieren und sich mit irakischen Geschäftsleuten zu treffen.

Der Erhalt eines Visums erfordert folgendes:

 1. Die Firmen, Geschäftsleute und Investoren, die zum o. g. Zweck den
     Irak besuchen möchten, reichen zu einer angemessenen Zeit vor dem
     Besuchstermin einen Visumsantrag samt Kopie des
     Passes des Antragsstellers ein.
 2. Die Seite bzw. die Firma, die im
     Irak investieren möchte, sendet Informationen über ihre bisherigen
     Investitionsprojekte.
 3. Die in Punkt 1 und 2 genannten Dateien werden an die Nationale
     Investitionsbehörde bzw.ihr PR-Büro an folgende Email-Adresse gesendet:
     This e-mail address is being protected from spambots. You need JavaScript enabled to view it
     Zur Website der Nationalen Investitionsbehörde

 

Mehr Informationen:+ Irakische Botschaft in Berlin+ Auswärtiges Amt+ Deutsche Botschaft Bagdad

2. Ausreise irakischer Staatsbürger nach DeutschlandDie deutsche Botschaft in Bagdad ist für den Publikumsverkehr derzeit geschlossen. Wer ein Schengen-Visum beantragen will, kann sich an die Vertretungen in den Nachbarländern wenden: in Amman, Damaskus oder Ankara. Das deutsche Konsulat in der Türkei ist allerdings nur für Antragsteller aus den kurdischen Provinzen Nordiraks zuständig, die dort schon seit Längerem wohnen. Um in einer deutschen Vertretung in der Türkei, in Syrien oder Jordanien vorzusprechen, braucht man jedoch zunächst eine Einreiseerlaubnis in das jeweilige Nachbarland. Die jordanische Botschaft in Bagdad verweigert aber immer häufiger irakischen Männern zwischen achtzehn und 35 Jahren ein Visum, aus Angst vor Terroristen. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher, sich ein Visum in der syrischen Botschaft in Bagdad zu besorgen und anschließend zur deutschen Botschaft in Damaskus zu reisen.

Den Besuchstermin sollten die Antragsteller mit Angehörigen einer der deutschen Botschaften telefonisch vereinbaren. Die Telefonnummern und eine Liste, welche Papiere – im Original! – mitzubringen sind, findet man im Internet auf den Seiten der Botschaft in Amman, der Botschaft in Damaskus und der Botschaft in Ankara.

Vorzulegen sind außer dem Antrag, der als druckbare PDF-Datei vorliegt, eine Geschäftseinladung aus Deutschland, der Nachweis einer Reisekrankenversicherung und biometriefähige Passfotos. Neben diesen Standards prüft die Behörde vor allem die „Rückkehrwilligkeit“ des Antragstellers. Die sollte er darum so ausführlich wie möglich belegen: durch Grundbucheinträge, Mietverträge, Heiratsurkunde, Kopien der Ausweise der Kinder, Angaben über ein Angestelltenverhältnis im Irak oder ein eigenes Unternehmen. Die Behörde will Kontoauszüge der vergangenen drei Monate einsehen, um zu beurteilen, ob der Antragsteller im Irak einen attraktiven Lebensunterhalt verdient. Visastempel im gültigen Reisepass und in abgelaufenen Vorgängern machen augenfällig, dass man schon immer viel gereist (und wieder heimgekehrt) ist.

„Wir wollen uns ein schlüssiges Bild von der geplanten Geschäftsreise machen“, sagt ein Sprecher des Auswärtigen Amts. „Wie glaubhaft ist das Ziel? Wie verwurzelt ist der Mensch in seinem Land?“ Dabei könne die Dokumentation eines gut gehenden Unternehmens mit mehreren Angestellten hilfreicher sein als der Nachweis, dass im Irak die Ehefrau mit drei Kindern lebe.

Antragsteller berichten von langen Wartezeiten in den Botschaften und Interviews am Schalter mit vielen Umstehenden. Wer vermeiden möchte, dass dabei vertrauliche Informationen über Einkommen, Wohnort und Geschäftsbeziehungen mitgehört werden, kann, so das Auswärtige Amt, um ein Gespräch am sogenannten Diskretionsschalter bitten.