Förderung & Versicherung / Überblick
Der Handel zwischen Deutschland und dem Irak sowie Investitionen im Irak werden durch verschiedene Instrumente gefördert. Die Finanzierung und Sicherung des Außenhandels ist dabei ein wichtiger Bestandteil. Ein Überblick über die Förder- und Sicherungspolitik der deutschen Bundesregierung sowie internationaler Organisationen und der irakischen Regierung
Überblick: Förderung und Absicherung im Außenhandel
1. Investitionsförderungs- und -schutzverträge (Stand 2011)
2. Investitionsgarantien
3. Exportfinanzierung
4. Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)
Exkurs: das Dokumenten-Akkreditiv zur Zahlungssicherung
5. Gewährleistungen für Ungebundene Finanzkredite (UFK)
6. Investitionsfinanzierungen in Entwicklungsländern
7. Servicebüro Wirtschaft in Bagdad
8. Steuererleichterungen durch die irakische National Investment Commission (NIC)
Überblick: Förderung und Absicherung im Außenhandel
Investitionen im Außenhandel bieten vielerlei Möglichkeiten, politische und wirtschaftliche Risiken können aber insbesondere im Irak nicht ausgeschlossen werden. Die deutsche Bundesregierung, internationale Organisationen sowie Geschäftsbanken unterstützen deutsche Unternehmen aber durch unterschiedliche Instrumente, um deren wirtschaftliche Aktivitäten im Ausland zu fördern.
Folgende Instrumente stehen dabei zur Verfügung:
- bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge
- Übernahme von Garantien für ein wirtschaftliches Engagement deutscher Unternehmen im Ausland
- Garantien für Investitionen im Ausland zur Absicherung politischer Risiken
- Exportkreditgarantien des Bundes
- Garantien und Bürgschaften für Ungebundene Finanzkredite (UFK)
- finanzielle Förderung durch internationale Organisationen
- spezifische Unterstützung im Irak durch das Servicebüro Wirtschaft in Bagdad
- Steuererleichterungen bzw. Steuerbefreiung durch den Irak
1. Investitionsförderungs- und -schutzverträge
Bilaterale Investitionsförderungs- und -schutzverträge mit Entwicklungs- und Schwellenländern werden durch die Bundesregierung abgeschlossen, um für deutsche Direktinvestitionen im Ausland entsprechende Rahmenbedingungen zu schaffen.
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Durch die Verträge wird ein umfassender Rechtsschutz gewährt, der es insbesondere kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern soll, in Märkte einzutreten.
Der deutsch-irakische Investitionsförderungs- und -schutzvertrag wurde am 23. Juli 2008 paraphiert und Ende 2010 von Bundesaußenminister Guido Westerwelle ratifiziert.
Weitere Informationen zu Investitionsförderungs- und -schutzverträgen erhalten Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: Website des BMWi
Die Bundesregierung übernimmt auf Antrag zugunsten von deutschen Unternehmen gegen Entgelt Garantien für Investitionen im Ausland, um sie gegen politisches Risiko abzusichern. Die Investitionen in den betreffenden Ländern müssen als Vorbedingung einen ausreichenden Rechtsschutz genießen. Wirtschaftliche Risiken werden von der Garantie nicht abgedeckt.
Die Investitionen müssen förderungswürdig sein und sollen die Beziehungen zum Anlageland fördern. Es existiert kein verbindlicher Anspruch auf die Übernahme einer Garantie durch die Bundesregierung. Über die Anträge entscheidet ein Interministerieller Ausschuss (IMA).
Weitere Informationen zu Investitionsgarantien finden Sie hier:
Bei der kurzfristigen Exportfinanzierung werden dem Exporteur Finanzierungsmittel bereitgestellt, die den Zeitraum von der Finanzierung der Exportleistung bis zum Zahlungseingang des Importeurs abdecken. Sie gliedert sich in Exportvorfinanzierung und Anschlussfinanzierung, worunter auch Risikodisposition und Refinanzierung des Exportkredits gehören. In der Regel werden diese kurzfristigen Kredite durch Hausbanken vergeben. Ob die Hausbanken die Risiken übernehmen, wird im Einzelfall entschieden.
Mittel- bis langfristige Exportfinanzierung beginnt in der Regel erst bei einer Laufzeit von zwölf Monaten, vor allem im Zusammenhang mit langlebigen Investitionsgütern und Industrieanlagen, aber auch Großanlagen im Dienstleistungsbereich und Infrastrukturprojekten. Im Zuge langfristiger Kapitalbindungsfristen, wie sie auch mit dem Irak zu erwarten sind, sind besondere Finanzierungsalternativen notwendig.
Die Hauptträger der mittel- und langfristigen Außenhandelsfinanzierung sind in Deutschland die AKA Ausfuhrgesellschaft mbH sowie die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Die AKA beschränkt sich hierbei insbesondere auf die Kreditgewährung bei Exportgeschäften; die KfW erfüllt zudem Aufgaben in der Finanzierung von Auslandsprojekten und bei inländischen Finanzierungsaufgaben.
Die wichtigsten Finanzierungsformen im Auslandsgeschäft sind Besteller- und Lieferantenkredite sowie die Forfaitierung, also der Ankauf von Forderungen. Hinzu kommen der Ankauf von Exportdokumenten, also die Kreditgewährung auf Inkasso- oder Akkreditivdokumente (siehe Exkurs: das Dokumenten-Akkreditiv zur Zahlungssicherung), verschiedende Formen von Exportkrediten und das Exportfactoring. Mittel- und langfristige Exportgeschäfte werden häufig auch mit Rahmen- und Avalkrediten (Garantien), Mezzaninfinanzierungen oder Beteiligungen finanziert.
Weitere Informationen zu allen Finanzierungsformen erteilen die Hausbanken und finden sich unten stehend:
Außenwirtschaftsportal der deutschen Bundesregierung iXPOS
Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
4. Exportkreditgarantien des Bundes (Hermesdeckungen)
Hermesdeckungen sichern Exportgeschäfte gegen einen Zahlungsausfall aus politischen oder wirtschaftlichen Gründen ab. Die im Exportgeschäft üblichen Finanzierungen wie beispielsweise die zuvor genannten Kredite können durch eine Exportkreditgarantie einfacher bereitgestellt werden. Vielfach ergeben sich für die Exporteure und finanzierenden Banken Vorteile bei der Refinanzierung oder Entlastungen auf der Liquiditätsseite.
Die Bundesregierung hat das Management für die Exportkreditgarantien der Euler Hermes Kreditversicherungs-AG als Konsortialführer und der PricewaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft übertragen.
Die Bundesregierung trägt die haushaltsrechtliche Verantwortung für dieses Förderinstrument. Sie entscheidet über die Deckungspolitik und die Übernahme von Exportkreditgarantien in einem Interministeriellen Ausschuss (IMA). Dem IMA gehören neben dem federführenden Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Bundesministerium der Finanzen, das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung an. Die Länderdeckungspolitik, die ebenfalls im IMA entschieden wird, legt fest, in welcher Weise und Höhe und zu welchen Konditionen die Exportrisiken einzelner Länder abgesichert werden. Dabei werden die international gültigen Regeln der OECD berücksichtigt.
Die aktuelle Lage im Irak führt zu einer Einstufung in die Länderkategorie sieben (auf einer Skala von eins bis sieben, wobei sieben das größte Risiko darstellt). Dennoch sind Exportkreditgarantien eingeschränkt möglich. Sowohl kurz- als auch mittel- und langfristig stehen deutschen Investoren unter den folgenden Bedingungen die Hermesdeckungen zur Verfügung: bei Exportgeschäften, die mit dem Oil-for-Food-Programm vergleichbar sind, bei isolierten Fabrikationsdeckungen und bei Akkreditivbesicherung einer Drittlandsbank (siehe Exkurs: das Dokumenten-Akkreditiv zur Zahlungssicherung). Der IMA berücksichtigt die wirtschaftliche Entwicklung der Länder und passt seine Deckungspolitik regelmäßig den Rahmenbedingungen an. Aktuelle Informationen hierzu stehen im Newsletter AGA-Report. Die Kosten für eine Hermesdeckung berechnen sich anhand der Auftragsgröße, der Bonität des ausländischen Bestellers und der Länderkategorie. Dadurch wird die Prämie risikoadäquat gestaffelt.
Die Länderbeschlusslage zum Irak, die bei der Übernahme von Exportkreditgarantien berücksichtigt wird, finden Sie hier:
AGA-Portal
Exkurs: das Dokumenten-Akkreditiv zur Zahlungssicherung
Ein Dokumenten-Akkreditiv ist ein selbstschuldnerisches, abstraktes, bedingtes Zahlungsversprechen der Bank eines Importeurs, in dem diese sich gegenüber dem Exporteur einer Ware verpflichtet, bei Vorlage akkreditivkonformer Dokumente Zahlung zu leisten.
Im Irak können Privatbanken oder die staatliche Trade Bank of Iraq (TBI) Akkreditive eröffnen. Privatbanken eröffnen Akkreditive im Spielraum von zwei bis vier Millionen US-Dollar, jedoch steckt die Eröffnung von Akkreditiven durch Privatbanken noch in den Kinderschuhen. Über die TBI werden daher noch die meisten Akkreditive eröffnet. Bisher war die TBI allerdings vor allem im großvolumigen Geschäft, speziell im Ölsektor, tätig. Die Eröffnung dieser Akkreditive läuft über ein Konsortium unter der Leitung von JP Morgan oder über die Vereinbarung mit einer anderen internationalen Bank. In Deutschland ist ein Vertreter dieses Konsortiums die Hypo Vereinsbank.
Schließt man zum Beispiel ein Geschäft über das Konsortium ab, so wird in England das Akkreditiv eröffnet und über England abgewickelt, sodass auf diese Art und Weise das Länderrisiko minimiert wird. Die TBI im Irak bürgt finanziell für diese Regelung und finanziert das Geschäft aus einem Topf, der durch die TBI aufgefüllt werden muss. Die Mittel dafür stammen aus den Ölgewinnen. Dieser Konsortialvertrag wird allerdings bald auslaufen, sodass nicht klar ist, ob sich duch eine autarkere TBI nicht das Risiko von Zahlungsverzögerungen erhöhen wird.
Eine andere Möglichkeit besteht darin, zum Beispiel über die Deutsche Bank oder die Dresdner Bank zu gehen, bei denen die TBI über spezielle Kreditlinien verfügt. Das Länderrisiko wird jedoch hier höher bewertet, was die Finanzierungskosten erhöht.
Drittlandsrisikoabsicherungen sind auch über jordanische Banken möglich, welche jedoch nur für Risikoabsicherungen im kleineren Umfang in Anspruch genommen werden können. Vorteilhafter ist es auf jeden Fall, Akkreditive über das Konsortium zu eröffnen. In der Praxis hat sich dieser Weg als der sicherste erwiesen.
5. Gewährleistungen für Ungebundene Finanzkredite (UFK)
Der Bund kann auf Antrag eines deutschen Kreditgebers Garantien und Bürgschaften für Ungebundene Finanzkredite (UFK) an das Ausland übernehmen. Ungebundene Finanzkredite sind Darlehen, die für ein wirtschaftliches Projekt gegeben werden, nicht im Zusammenhang mit deutschen Lieferungen oder Leistungen stehen und nicht zur Umschuldung dienen.
Ein Merkblatt zu UFKs finden Sie hier: AGA-Portal
6. Investitionsfinanzierungen in Entwicklungsländern
Neben der öffentlichen Verwaltung vergeben auch die Bundesregierung und internationale Organisationen wie die Weltbank, die Vereinten Nationen und ihre Unterorganisationen Finanzierungen für Investitionen in Entwicklungsländern, in der Regel nach einem Ausschreibungsverfahren. Auch deutsche Unternehmer können für diese Investitionen Auftragnehmer werden.
Weitere Informationen zu Investitionsfinanzierungen in Entwicklungsländern durch internationale Organisationen bietet das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie: BMWi
7. Servicebüro Wirtschaft in Bagdad
Während die klassischen Instrumente der Bundesregierung zur Außenhandelsförderung unter den aktuellen Umständen im Irak noch nicht in vollem Umfang greifen, finanzieren das Auswärtige Amt und das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie das Servicebüro Wirtschaft in Bagdad.
Das Servicebüro wird von einem deutschen Staatsbürger geleitet, von der deutschen Botschaft in Bagdad betreut und lehnt sich eng an den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) in Berlin an.
Das Büro soll dazu beitragen, durch die Herstellung von Wirtschaftskontakten nach Deutschland die wirtschaftlichen Folgen des Krieges im Irak zu überwinden und zum wirtschaftlichen Wiederaufbau beizutragen. Andererseits soll die deutsche Wirtschaft auf eine der Sicherheitslage angepasste Informations- und Beratungsstruktur bei der Wahrnehmung ihrer Tätigkeit im Irak zurückgreifen können.
Das Büro berät und betreut irakische Unternehmen bei der Herstellung von Kontakten mit deutschen Firmen sowie deutsche Unternehmen, die wirtschaftliche Interessen im Irak haben. Es unterstützt Unternehmen bei der Organisation von Reisen zu den Geschäftspartnern im Irak unter besonderer Berücksichtigung der Sicherheitslage und der gültigen Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes für den Irak. Darüber hinaus unterrichtet das Büro den DIHK über wirtschaftsrelevante Rahmenbedingungen und Ausschreibungen öffentlicher Projekte im Irak.
Das Servicebüro akquiriert allerdings keine direkten Aufträge bei irakischen Behörden beziehungsweise Unternehmen und fungiert auch nicht als Broker oder Agent. Im Rahmen von Geschäftstätigkeiten wird keine Informationsaufgabe wahrgenommen, es werden auch keine Kosten für Geschäftsreisen erstattet.
Interessierte Unternehmen können die auf der Website des Auswärtigen Amts befindliche Interessensbekundung in Englisch ausfüllen und per Fax an MENA-Projektpartner e. V., Frau Bassant Helmi, Tel.: +49 30 20 308 12 05, Fax +49 30 20 308 12 06 senden.
Von dort werden die Interessensbekundungen an das SWB weitergeleitet, ins Arabische übersetzt und an mögliche irakische Kontaktpartner übermittelt.
8. Steuererleichterungen durch die irakische National Investment Commission (NIC)
Zur Förderung ausländischer Investitionen können nach Antragstellung bei der irakischen National Investment Commission Steuerleichterungen gewährt werden. Dazu zählen zehn Jahre Steuerfreiheit, die in Fällen eines irakischen Kooperationspartners mit einem Projektanteil von mehr als 50 Prozent auf bis zu fünfzehn Jahre ausgedehnt werden kann, oder zollfreie Einfuhren. Ausländische Firmen können ohne besondere Einschränkungen Handelsvertretungen im Irak gründen. Gewinne können frei ins Ausland transferiert werden.
Mehr Informationen zum Investitionsgesetz finden Sie hier.
Quellen:
Jahrmann, Fritz-Ulrich (2007): „Außenhandel, 12. Auflage“, Ludwigshafen














